Der Verein Freunde der Dampfschifffahrt Thuner- und Brienzersee setzt sich ein, die Raddampfer «Blümlisalp» und «Lötschberg» sowie des Schraubendampfers «Spiez» zu erhalten.
Verein zur Erhaltung der Raddampfer «Blümlisalp» und «Lötschberg» sowie des Schraubendampfers «Spiez».
Unter dem Namen „Freunde der Dampfschifffahrt Thuner- und Brienzersee“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Thun.
Der Verein hat zum Zweck, die Dampfschifffahrt auf dem Thuner- und Brienzersee zu fördern und zu erhalten. Insbesondere strebt der Verein an, die beiden noch bestehenden bernischen Raddampfer DS Blümlisalp und DS Lötschberg sowie den Schraubendampfer DS Spiez so lange als möglich fahrtüchtig und in Betrieb zu halten. Der Verein verfolgt explizit das Ziel, dass die Raddampfer langfristig fahrplanmässig und somit für die breite Öffentlichkeit eingesetzt werden. Der Vereinszweck soll durch folgende Massnahmen erreicht werden:
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
Der Verein beschafft sich seine Mittel:
Die Organe des Vereins sind:
Die Generalversammlung ist zuständig für folgende Geschäfte und wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich einberufen oder wenn 20% der Mitglieder es verlangen:
Die Einladung erfolgt durch den Vorstand schriftlich unter Angabe der Traktanden mindestens 10 Tage vor der Versammlung. Über nichttraktandierte Geschäfte kann die Versammlung keine Beschlüsse fassen. Die Beschlüsse der Generalversammlung werden durch die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst.
Der Vorstand besteht aus dem Präsidium, dem Vizepräsidium, dem Sekretariat, dem Kassieramt und mindestens einem weiteren Mitglied. Soweit nicht von der
Generalversammlung gewählt, konstituiert er sich selbst. Er bereitet die Geschäfte der Generalversammlung vor, vertritt den Verein gegen aussen und führt dessen Geschäfte im Rahmen des Tätigkeitsprogrammes und des Voranschlages. Er ist zuständig für alle Geschäfte, die nicht der Generalversammlung oder der
Revisionsstelle übertragen sind. Er stellt die Verbindung und die Koordination der Tätigkeiten des Vereins mit den Eigentümern der Raddampfer
DS Blümlisalp und DS Lötschberg sowie des Schraubendampfers DS Spiez sicher.
Für Beschlussfassungen des Vorstandes ist die Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichheit fällt das Präsidium den Stichentscheid.
Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung.
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Rechnungsrevisoren oder Rechnungsrevisorinnen. Sie müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
Vorstand und Kontrollstelle werden für eine dreijährige Amtsdauer gewählt. Sie sind wieder wählbar. Ersatzwahlen vor Ablauf der ordentlichen Amtszeit gelten für den Rest der laufenden Wahlperiode.
Die Mitglieder haben kein Recht auf das Vermögen des Vereins. Sie haften nicht persönlich für die Verpflichtungen des Vereins.
Für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von ¾ der anwesenden Mitglieder an einer ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung nötig. Das bei Auflösung noch vorhandene Vereinsvermögen muss einer wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichem Zweck steuerbefreiten Institution mit Sitz in der Schweiz zukommen.
Im übrigen gilt das Schweizerische Zivilgesetzbuch. Diese Statuten ersetzen die an der Gründungsversammlung vom 12. August 1993 genehmigten und am 25. Mai 2002 ergänzten Statuten.
Genehmigt anlässlich der Generalversammlung vom 28. Mai 2005 auf dem Dampfschiff Blümlisalp.
Der Präsident, Gerhard Schmid
Der Vize-Präsident, David A. Beeler
info@dampferfreunde.ch
Telefon +41 79 107 91 86
Postfach
3600 Thun
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